Computer Security


Onlinedurchsuchung in Bayer
Juli 4, 2008, 9:33
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Bayern geht seinen eigenen Weg in Sachen Onlinedurchsuchung und hat, mit einer Mehrheit der CSU, ein neues Polizeiaufgabengesetz beschlossen, so Golem. So darf die Polizei heimlich in Wohnungen eindringen und Daten ändern und löschen, wenn einedringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” besteht. Was auch immer das heißen mag. Daten Dritter dürfen dabei ebenfalls gespeichert werden, wenn dies “aus technischen Gründen unvermeidbar ist”. Gucken wir mal, wie Bayern damit fährt…


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