Computer Security


Haftung bei WLAN Missbrauch?
Juli 18, 2008, 8:10
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Früher ein oft diskutiertes Thema, jetzt hat das Oberlandesgericht beschlossen, daß Inhaber von WLANs nicht zur Verantwortung gezogen werden können, wenn unberechtigte Dritte die Verbindung missbrauchen, berichtet SearchSecurity. Das OLG Frankfurt ist der Meinung, daß der Inhaber nicht im Nachhinein zur Verantwortung gezogen werden kann, weil das Risiko, daß sich Fremde einhacken, hinlänglich bekannt ist. Präventive Sicherheitsmaßnahmen wurden als unverhältnismäßig bezeichnet und somit hob das OLG das Urteil des Landesgerichtes Frankfurt auf. Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der WLAN Verbindung durch Dritte gebe, muß der Betreiber seinen Prüfpflichten nachkommen. Das aktuelle OLG-Urteil (Aktenzeichen 11 U 52/07) ist im Kontext des sonstigen Rechtsprechung zu betrachten. Am Anfang des Jahres hatte nämlich das OLG Düsseldorf  die Haftungsgefahr für WLAN-Betreiber untermauert. Das Urteil vom OLG Frankfurt ist außerdem noch nicht rechtskräftig, weil Revision zugelassen wurde. Also doch nicht alles klar?


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