Gespeichert unter: News | Schlagworte: BKA Gesetz, Bundestrojaner, Daten sammeln, Datenschutz, Online Durchsuchung, sensible Daten, Vorratsdatenspeicherung
Heute am 15.09. findet im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum BKA Gesetz statt, berichtet Golem. Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar lehnte im Vorfeld die geplanten Erweiterungen für das BKA ab. „Je mehr im Vorfeld eines Verdachts Menschen überprüft werden, umso mehr Kontakt- und Begleitpersonen ins Blickfeld geraten, umso mehr Daten werden registriert“, so Schaar. Durch die heimliche Überwachung, die unter der Überschrift der „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ erfolgen sollen, werde der „Kernbereich der Privatsphäre nicht ausreichend geschützt“, beklagt Schaar, was nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Nach dem Gesetzentwurf kann das Bundeskriminalamt Journalisten zur Herausgabe von Recherchematerial zwingen oder Onlinedurchsuchungen gegen sie vornehmen. Bei der Anhörung wird auch BKA Präsident Jörg Ziercke gehört. Laut Ziercke bietet des Gesetzentwurf die Grundlage für eine „noch effektivere Zusammenarbeit“ von Polizei und Geheimdiensten. Der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will ebenfalls mehr Befugnisse für das BKA. „Es ist eine klare Regelung nötig, damit BKA-Beamte auch heimlich die Wohnung betreten dürfen“, so Schünemann.
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